Antrag auf Mitgliedschaft
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Beitragsordnung
Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.
9. Arbeitsstunden
Jedes Mitglied von 14 bis 65 Jahren ist verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise sind für jede nicht geleistete Arbeitsstunde im Folgejahr 5,00 € zu entrichten.
10. Sämtliche Beiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden im Regelfall im 1. Quartal durch Bankeinzug abgebucht. Eine Überweisung auf eines der Vereinskonten (Volksbank Ulm-Biberach eG IBAN: DE 50 630 901 000 011 500 000) ist nur im Ausnahmefall möglich.
11. Werden die Beiträge nicht pünktlich bezahlt, so wird nach dem 3. Monat der Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 6,00 € pro Monat und Mitglied erhoben. Sollte nach sechsmonatigem Beitragsrückstand die Zahlung nicht erfolgt sein, wird ein Antrag auf Ausschluss nach § 8 Absatz 2 der Satzung gestellt.
12. Alle Mitglieder müssen von sich aus die Angaben über ihre Bankverbindung auf dem aktuellen Stand halten. Sollten die Abbuchungen durch Verschulden des Mitglieds fehlschlagen, so ist die dabei anfallende Bankgebühr durch das Mitglied zu tragen. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich pro erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von 6,00 € erhoben.
13. | Sonstige Gebühren | |
13.1 | Ausleihgebühr für einen Bootshausschlüssel | 20,00 € |
13.2 | Saunabereich je Nutzung (Gast) | 6,00 € (7,00 €) |
Diese Beitragsordnung ist gültig ab Januar 2011.
Für jede Rechnungsstellung werden zusätzlichen 6,00 €, berechnet! (vermeidbar durch Bankeinzug)
In den Mitgliedsbeiträgen sind enthalten (pro Mitglied):
Verbandsbeitrag Kanuverband Baden-Württemberg e.V. (KV-BW)
(Stand 01.01.2015)
Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | |
Schüler von 7 bis 14 Jahre | 0,90 € | |
Jugendliche von 15 bis 18 Jahre | 2,00 € | |
Erwachsene ab 18 Jahre | 3,00 € |
Zusätzlich sind wir über den KV-BW versichert (Seit 01.01.2015)
DKV-Gruppenunfallversicherung 1,44 €
Verbandsbeitrag Deutscher Kanuverband e.V. (DKV)
(Stand 01.01.2020)
Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | |
Schüler von 7 bis 14 Jahre | 2,00 € | |
Jugendliche von 15 bis 18 Jahre | 4,00 € | |
Erwachsene ab 18 Jahre | 10,00 € |
Mitgliedsbeitrag Württembergischer Landessportbund e.V. (WLSB)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 3,10 € | |
Erwachsene ab 18 Jahren | 5,55 € |
FAQ:
Wenn ich erst Mitte des Jahres dem Verein beitrete, muss ich dann für das komplette Jahr den Beitrag bezahlen?
Nein, wir erheben einen monatlichen Grundbeitrag. Somit wird der Beitrag erst ab Eintritt in den Verein berechnet.
Wie hoch ist der Beitrag für unverheiratete Paare ?
Wenn beide Partner den gleichen Wohnsitz haben, ist der Beitrag gleich den Ehepaaren.
Wie hoch ist der Beitrag wenn ein Ehepartner / Lebensgefährte zu einem späteren Zeitpunkt dem Verein beitritt?
Die Beiträge werden immer bis zum Jahresende berechnet (siehe Punkt 10). d.h. der zu einem späteren Zeitpunkt eingetretene Ehepartner ist im Eintrittsjahr ebenfalls Einzelmitglied.
Ist der Beitrag von Kindern / Jugendlichen vermindert wenn nur ein Elterteil Mitglied im Verein ist?
Ja, ein Kind gilt als Anschußmitglied soblad ein Elternteil Mitglied im Verein ist.
Müssen die Arbeitsstunden für das ganze Jahr abgeleistet werden auch wenn ich später im Jahr dem Verein beitrete?
Ja, die Arbeitsstunden und deren Ausgleich, falls die Stunden nicht geleistet werden, sind immer für das komplette Jahr fällig.
Wenn ich zu Beginn eines Kurses dem Verein beitrete, muss ich dann nur die Kursgebühr für Mitglieder zahlen?
Ja, die Kursgebühr wird dann auf die Kosten für Mitglieder verringert. Es muss während der Kurslaufzeit ein ausgefüllter Mitgliedsantrag abgegeben werden.
Gibt es spezielle Studentenbeiträge?
Nein, unser Beitrag ist für alle gleich günstig.
Gibt es Sonderbeiträge für Empfänger öffentlicher Unterstützungsleistungen?
Für Kinder und Jugendliche aus Ulm, Kreis Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis bietet der Verein Sport für alle e.V. eine Möglichkeit der Beitragsübernahme. Auch über das Bildungspaket des BMAS gibt es Hilfen.
Wann kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine Erklärung (schriftliche oder per Email) bis spätestens 30. November auf Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann. (siehe § 8 Austritt unserer Satzung)
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen?
Nein, die Mitgliedschaft muß gekündigt werden und wir freuen uns, wenn du wieder eintrittst! Bei Wiedereintritt ist die volle Aufnahmegebühr zu zahlen.
Warum gibt es einen Verbandsbeitrag im KV-BW, DKV und WLSB?
Die Verbände sind unsere Interessensvertreter auf Landes- und Bundesebene. Über den KV-BW werden unsere Trainer aus- und weitergebildet. Über den KV-BW und WLSB sind wir generell als Verein und ihr in euer Sportausübung versichert. Durch den WLSB erhalten wir die Berechtigung für Bezuschussungen.
Suchhife: Mitgliedsbeitrag, Mitgleidsbeitrag, Mitgliesbeitrag, Aufnahmebeitrag
Benutzungsordnung für Vereinsboote
Ausleihordnung für Vereinsmaterial
Leihgebühr immer pro Tag::
Sportboot: 3,00 €
Kajak inklusive Zubehör: 5,00 €
Kanadier inklusive Zubehör: 10,00 €
Zubehör einzeln/pro Satz: 1,00 €
Zubehör kann beinhalten: Paddel, Helm, Schwimmweste, Spritzdecke
Allgemein:
1. Verleih an Übungsabenden ist kostenfrei
2. Bootsmaterial kann nur von Vereinsmitgliedern ausgeliehen werden
3. Bootsreservierungen können über das Kanureservierung-Formular vorgenommen werden
4. Kurse und Vereinsausfahrten haben Vorang vor privater Nutzung
Dauer:
1. Abgerechnet werden die Tage, an denen das Material verliehen worden ist, nicht nur die tatsächlichen Nutzungstage. Es gibt keine Rabatte oder Wochentarife.
2. Es gibt keine halben Tage.
Benutzungsordnung für Vereinsboote
Vor dem Ausleihen MUSS die Nutzung des Leihmaterials online in das Kanureservierungs-Formular eingetragen werden. Damit ist das Material auch reserviert. Der kostenfreie Verleih an den Übungsabenden ist hiervon nicht betroffen. Ungeplantes, kurzfristiges Ausleihen kann auch nachgetragen werden.
1. Ausgeschriebene Ausfahrten und Schulungen:
Die Vereinsboote werden vom Fahrtenleiter ausgegeben. Die Rückgabe der Boote und des Zubehörs (Paddel, Auftriebskörper usw.) wird von ihm überwacht.
2. Private Ausfahrten:
Boote für private Ausfahrten (nur nach vorheriger Reservierung) müssen angemeldet werden. Die Ausgabe bzw. Überwachung der Rückgabe erfolgt vorzugsweise nach einem Übungsabend und wird dort vom anwesenden Übungsleiter ggf. auch durch den Bootswart oder dessen Vertreter geregelt.
3. Übungsabende/Kurse:
Das Material wird bei Kursen und Übungsstunden vom Übungsleiter ausgegeben. Die Rückgabe der Boote und des Zubehörs wird von ihm überwacht.
4. Sportboote:
Zu Trainingszwecken ist es möglich, außerhalb des Übungsabends Boote auszuleihen. Hierfür stehen spezielle Boote zur Verfügung, die in einem frei zugänglichen Teil der Bootshalle untergebracht sind. Das zugehörige Material ist hierbei nicht inbegriffen. Diese Regelung betrifft nur Fahrten, die am Steg der Ulmer Paddler starten und enden (kein Transport mit dem PKW, Anhänger oder sonstiger Landweg)Außer für private Ausfahrten ist der Bootsverleih kostenfrei.
Haftung bei Schäden:
1. Schäden an Booten, defektes Material etc. sind unbedingt dem Bootswart per Mail inkl. Beschreibung und Bild der Beschädigung und UP-Nummer zu melden. Das betreffende ist Kajak in den Schulungsraum oder Affenkäfig zu legen!
2. Der Benutzer anerkennt für jeden Schaden am Leihgut aufzukommen, unabhängig davon, ob dieser durch eigenes oder fremdes Verschulden zustande gekommen ist.
3. Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass keine Versicherung der Boote besteht.
Bezahlung:
Die Leihgebühr wird halbjährlich entsprechend der Ausleihordnung für Vereinsmaterial abgebucht oder in Rechnung gestellt. Barzahlung ist nur direkt beim Bootswart (vor der Nutzung) möglich.
Leihgebühren für Nichtmitglieder:
Ein Mitglied kann über die obenstehenden Leihgebühren nur 1 Boot bzw. einen Satz Zubehör pro Tag ausleihen. Es ist jedoch möglich, dass ein Mitglied für Freunde/Bekannte Boote und Zubehör ausleiht.
Die Ulmer Paddler gehen davon aus, dass Mitglieder, die auch für Nichtmitglieder Boote ausleihen, über entsprechende Paddelkenntnisse und -erfahrung verfügen (insbesondere das Führen von Gruppen, das Einschätzen deren Fähigkeiten und die Beurteilung von Gefahren auf der ausgewählten Flussstrecke sind von Bedeutung).
Leihgebühr pro Tag:
Kajak inklusive Zubehör: 10,00 €Kanadier inklusive Zubehör: 20,00 €
Zubehör einzeln/pro Satz: 2,00 €
Bootshausordnung
1. Das Bootshaus mit allen seinen Einrichtungen ist Eigentum des Vereins und damit Miteigentum jedes einzelnen Mitglieds. Es ist daher selbstverständliche Pflicht, daß jedes Mitglied Bootshaus und Einrichtung schont und pflegt und Ordnung und Sauberkeit hält.
2. Jedes Mitglied über 16 Jahre kann einen Bootshausschlüssel erwerben. Dieser Schlüssel darf nicht ausgeliehen werden.
3. Die angewiesenen Bootsplätze sind einzuhalten, Paddel, Spritzdecken usw. dürfen nur auf dem dazugehörigen Platz gelagert werden und sind mit Namen zu kennzeichnen. Privatboote können nur mit Einverständnis des Eigentümers benützt werden, Vereinsboote nur mit Genehmigung der Fachwarte oder des Vorstandes. (Siehe auch Ausleihordnunq für Vereinsboote.)
4. In den Umkleide- und Duschräumen ist größte Sauberkeit erforderlich. Nasse Handtücher, Kleider, Paddeljacken, Spritzdecken usw. dürfen in den Umkleideräumen nicht zum Trocknen aufgehängt werden. Trainings- und Sportbekleidung ist immer mit nach Hause zu nehmen. Um dem Verein Kosten zu sparen, sind die Duschzeiten möglichst kurz zu halten (nicht über 5 Minuten). Selbstverständlich ist, daß das Eigentum des Anderen respektiert wird.
5. Das Einstellen von Fahrrädern und Mopeds ist auf dem dafür vorgesehenen Platz bei der Bootshalle 2 gestattet. Wettkampfteilnehmer können während ihrer Abwesenheit in der Bootshalle 2 auf dem freien Platz ihre Räder abstellen. Fahrräder, auch Rennräder gleich welcher Preisklasse dürfen im Umkleideraum und in den Gängen des Bootshauses keinesfalls abgestellt werden. Autos und Motorräder dürfen im Vereinsgelände oder in den Bootshallen weder gewaschen und repariert noch abgestellt werden.
6. In der Werkstatt ist nach Ende der Arbeiten aufzuräumen und alles in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Kunststoffe und Verdünnungen nicht in den Ausguß schütten. Rauchverbot in der Werkstatt. - Feuergefahr! Elektrische Heizgeräte dürfen nicht zum Trocknen verwendet werden.
8. Der Kraftraum ist während der Trainingszeiten von den Aktiven belegt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen im Kraftraum nur in Anwesenheit eines Übungsleiters ihren Sport ausüben.
9. Nach Entnahme oder Zurückbringen der Boote sind die Schiebetore an den Bootshallen zu schließen. Die hintere Eingangstüre bitte immer zumachen.
10. Zuwiderhandlungen gegen diese Bootshausordnung haben Verweise und in schweren Fällen den Ausschluß aus dem Verein zu Folge.
Diese Bootshausordnung gilt ab 1. Januar 1995
Bootshauswart gesucht
Deine Aufgaben sind vielfältig, bei freier Zeiteinteilung.
Viele weitere Mitglieder helfen, die Zu- und Mitarbeit klappt gut. Du bist der erste Ansprechpartner für Reparaturen, Instandsetzungen und alle Maßnahmen, die unser Bootshaus betreffen.
Du delegierst oder reparierst, bzw. bestellst Handwerker und kümmerst dich um alle Probleme, die das Clubhaus betreffen.
Zwei- bis Dreimal pro Jahr organisierst und leitest du an Samstagen die Bootshausputzeten (Mitte April/Frühjahr, Mitte Oktober/Herbst, Ende November/Winter)
Zwei bis viermal im Jahr kannst du, musst aber nicht an den Ausschusssitzungen teilnehmen.
Einarbeitung und Einweisung erfolgt nach Absprache und deinen Möglichkeiten. Kommunikation per Mail, WhatsApp, Scans + Fotos und Telefon sind von Vorteil.
Extern vergeben werden sollten regelmäßige Tätigkeiten wie:
Schneeräumen, Rasenmähen, Kehrwoche, Müllentsorgung, Campingplatz-, Bootsplatz- und Clubraumverwaltung
Natürlich kann dieses, auch in Teilbereichen von dir übernommen werden, aber damit wollen wir den Bootshauswart nicht belasten.
Clubraum (Vermietung + Nutzung)
Unser Clubraum ist in Coronazeiten für Privatfeiern nicht mietbar. Wir möchten das Infektionsgeschehen nicht fördern. Vermietung für Seminare, Firmenveranstaltungen ist weiterhin möglich!
Aktuelle Reservierungen findet ihr im Clubraum-Belegungsplan.
Bei Benutzung der Toiletten, bzw. sämtlicher Bereiche im Gebäude, die auch von Vereinsmitgliedernm genutzt wreden ist Mund-Nase-Schatz zu tragen!
Für Veranstaltungen, Seminare, aber auch Partys kann der Clubraum exklusiv gemietet werden.
für Feieren: 14:00 Uhr bis 11:00 am nächsten Tag: 220,00 €
für Seminare/Tagesveranstaltungen: 8:00 - 17:00 Uhr: 140,00 €
Preise inkl.19% USt.
Bitte prüft vor Ausfüllen des Reservierungsformular, ob der Raum am Wunschtermin auch wirklich frei ist. Nutzung von anderen Vereinen für Versammlungen, Besprechungen, Vorträge etc. ist ohne Raummiete möglich, wenn Getränke über uns bezogen werden.
Wir vermieten nicht an Externe für Partys von unter 31 jährigen! 30er Partys und jünger sind nicht mehr möglich! Auch die Buchung von Eltern für ihre Kinder wird nicht angenommen! Ebenfalls sind Verkaufsveranstaltungen, etc. in unseren Räumen nicht gestattet.
Leider haben es einige Mieter übertrieben und das gute Verhältnis zu unseren Nachbarn gefährdet. Bis 22:00 Uhr ist die Musik maximal so laut zu drehen, dass man sich im Raum noch unterhalten kann! Ab 22:00 Uhr sind die Terrassentür und die Kippfenster zu schließen. Die Terrassentür muß geschlossen bleiben, so dass unsere Nachbarn nicht gestört werden.
Da wir in erster Linie ein Kanuverein und kein Eventveranstalter sind, gibt es auch einige Vorlauffristen:
Buchungen werden erst ab 7 Monate vor Mietbeginn fest bestätigt. Silvester kann der Raum auch extern gemietet werden , allerdings frühestens ab 06.12. des Jahres. Da wir Veranstaltungen in der Paddelsaison (April - Oktober) erst am Ende des Vorjahres fest planen können Veranstaltungen für April bis Oktober erst zum Jahreswechsel fest bestätigt werden.
Bitte lest die komplette Beschreibung bevor Ihr Fragen stellt. Insbesondere die Frage: "Was kostet das denn jetzt?" disqualifiziert Euch als Mieter!
Wer nicht lesen oder rechnen kann, der wird sich auch nicht an einige wichtige Spielregeln halten können und das ist uns den folgenden Ärger nicht wert.
Clubraum:
ca. 100 qm (11,5 m * 9 m)
67 Stühle (6*natur/Stamtisch, 15*rot, 15*blau/grau, 31*weiß mit dunkelblauem Polster
an 10 Tischen (180*90 cm) frei platzierbar + Stammtisch + 6-8 Eckbankplätze am großem Stammtisch + 6 Barhocker am Tresen
= maximal 80 Sitzplätze (recht eng!)
einheitliches Geschirr mietbar für 100 Pers. (große Teller, kleine Teller, Suppenteller, Untertasse, Tasse, Messer, Gabel, Suppenlöffel, Teelöffel, Kuchengabel)
Toiletten (Damen/Herren getrennt) zur Mitbenutzung
Für Vorträge können die Tische entfernt werden und es sind Sitzplätze mit ca. 100 Stühlen + Biertischbänken für 130 - 160 Personen vorhanden
lichtstarker HD-Beamer mit Leinwand: 3,00 * 1,80 m nutzbare Breite * Höhe bei 3,08 m Raumhöhe
Musikanlage mit Mischpult (inkl. Zugang von Notebook, Smartphone etc.) und Aktivboxen vorhanden.
Planen Sie einen öffentlichen Diavortrag ist dieses kostenfrei bei uns möglich, wenn Getränke über uns bezogen werden! Wir unterstützen Veranstaltungen gemeinnütziger Träger und Vereine.
Bestuhlte Terrasse (Waschbetonplatten 5,55*11,05=61,3 qm) mit 47 Stühlen an 11 Tischen (8*70*117 cm / 2*rund ca. 80 cm) ca. 2/3 unter Regen-Sonnenschirmen erweiterbar im Garten (Zeltwiese 30*10 + Kleinflächen = ca. 460 qm) mit vorhandenen Biertischgarnituren (8 Stk.)
Bei Schlechtwetter kann unser 47 qm Steilwandzelt MUZ 230 (5,9m*8m) zusätzlich durch uns auf- und abgebaut werden ( +100,00 €)
Im Garten ist ein Sandbereich und eine Kinderschaukel zur Nutzung auf eigene Gefahr. Auf der anderen Seite befindet sich eine Feuerstelle. Ein Grill ist ebenso nutzbar. Feuerschalen + Brennholz vorhanden.
Kühltresen mit Kühlschrank inkl. Gläser, sowie Küche mit Geschirr im Gebäude ist ebenfalls mietbar (siehe unten, Zusatzleistungen).
Gefriertruhe (50-100 Liter je nach Füllung) befinden sich im Keller.
Flur + Toiletten, die nur zur Mitbenutzung gemietet sind müssen am nächsten Morgen um 8:30 Uhr gereinigt sein, wenn diese übermäßig durch Sie oder Ihre Gäste verschmutzt wurden!
Sämtliche Putzmittel und -geräte: Besen, Staubsauger, Wischmopp, Lappen, Geschirrtücher etc. sind vor Ort und dürfen benutzt werden.
Glas, Restmüll/Essensabfälle, gelber Sack etc. wird von uns entsorgt, wenn dieser sortiert und getrennt wurde.
Verboten ist: Einweggeschirr, Confetti, Feuerwerk innen oder außen (auch an Silvester)
Nachberechnet werden unsortierter Müll im Restmüll, der getrennt werden kann: Flaschen, Plastik, Verpackungen!
Kippen (mit und ohne Filter), Wachs von tropfenden Fackeln, Confetti , bzw. kleinste Dekoteile..., der auf der Terrasse, der Wiese und am Eingang liegen geblieben ist.
Wir sind ein Natursportverein und erwarten auch von unseren Mietern und deren Gästen, das diese Müll trennen und die Umwelt nicht verschmutzen.
Alle Preise beinhalten die Umsatzsteuer.
Clubraum-Miete (inkl. Gläser + Gläserspülmaschine)
Tagsüber von 8:00 - 18:00 Uhr: 140,- € (exkl. Endreinigung)
Abends/Nachts: bis 21 Std. (14:00 bis 11:00 Uhr am nächsten Morgen): 220,00 € (exkl. Endreinigung)
Gläser + Gläserspülmaschine sind inkl.
Wollen Sie früher in den Raum, um zum Beispiel zu dekorieren etc. , bzw. später den Raum verlassen, um noch in Ruhe zu frühstücken und aufzuräumen, ist dieses möglich, wenn der Raum noch frei ist und wir dieses vorher bestätigen. (pro Stunde +6,00 €)
Zusatzleistungen:
Nutzung HD-Beamer + Leinwand: 10,00 €
Für Nutzung von Geschirr + Küche berechnen wir eine Personenpauschale von 0,60 €
Pauschale für Spülservice: 0,40 €/Person, wenn alles abgeräumt wird und von Ihnen in die Spüle gestellt wird und Essensreste bereits im Mülleimer entsorgt sind.
Nutzung Kühltresen + Kühlschrank für Ihre eigenen Getränke (wir leeren für Sie alles): + 20,00 €
Endreinigung: + 0,00 EUR ,wenn der Raum gewischt übergeben wird und nichts nachzureinigen ist (alle Flächen (Boden, Tische, Tresen etc. sind gewischt und sauber)
Endreinigung: + 70,00 EUR (wenn der Raum nicht gewischt übergeben wird) und wir wegen klebrigem Boden etc. nochmals Wischen müssen!)
Endreinigung + Gläserspülservice komplett: + 120,00 € + 0,50 €/anwesender Gast (wenn alles stehen gelassen wird und wir alle benutzten Gläser spülen, Altglas, Flaschen, Müll etc. für Sie entsorgen)
Zusatzarbeiten, insbesondere Nachreinigung unsererseits verrechnen wir mit 30,00 € / Stunde.
Kotzzuschlag: 50,00 € extra, zzgl. Reinigung, Confettizuschlag: 30,00 € extra, zzgl. Reinigung
Sie können auch einen Termin mit uns vereinbaren und sich alles anschauen. Details besprechen wir dann vor Ort. Wegen einiger Absagen gibt es leider Stornogebühren ( 02.12.19 geändert):
50,- € Absage bis 15 Tage vor Buchung
100,- € Absage bei 14 - 3 Tage vor Buchung
140,- € Absage ab 3 Tage vor Buchung
Clubraum-Reservierung (vor dem Ausfüllen bitte Hinweise lesen!)
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher
Michael Hölldobler
Ulmer Paddler e.V.
89231 Neu-Ulm
Deutschland
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Impressum: https://ulmer-paddler.de/der-verein/impressum.html
Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir bitten Sie sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.
Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Hosting
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Erbringung vertraglicher Leistungen
Wir verarbeiten Bestandsdaten (z.B., Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern), Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Eingaben, sind für den Vertragsschluss erforderlich.
Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Onlinedienste, speichern wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Wir verarbeiten Nutzungsdaten (z.B., die besuchten Webseiten unseres Onlineangebotes, Interesse an unseren Produkten) und Inhaltsdaten (z.B., Eingaben im Kontaktformular oder Nutzerprofil) für Werbezwecke in einem Nutzerprofil, um den Nutzer z.B. Produkthinweise ausgehend von ihren bisher in Anspruch genommenen Leistungen einzublenden.
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf. Angaben im etwaigen Kundenkonto verbleiben bis zu dessen Löschung.
Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Kontaktverwaltung
Wir verarbeiten Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie Organisation unseres Betriebs, Finanzbuchhaltung und Befolgung der gesetzlichen Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Herbei verarbeiten wir dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Die Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Von der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Websitebesucher betroffen. Der Zweck und unser Interesse an der Verarbeitung liegt in der Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten, also Aufgaben die der Aufrechterhaltung unserer Geschäftstätigkeiten, Wahrnehmung unserer Aufgaben und Erbringung unserer Leistungen dienen. Die Löschung der Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und die vertragliche Kommunikation entspricht den, bei diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Angaben.
Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.
Ferner speichern wir auf Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten, speichern wir grundsätzlich dauerhaft.
Registrierfunktion
Nutzer können optional ein Nutzerkonto anlegen. Im Rahmen der Registrierung werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt. Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. Die Nutzer können über angebots- oder registrierungsrelevante Informationen, wie Änderungen des Angebotsumfangs oder technische Umstände per E-Mail informiert werden. Wenn Nutzer ihr Nutzerkonto gekündigt haben, werden deren Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto gelöscht, vorbehaltlich deren Aufbewahrung ist aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen entspr. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO notwendig. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Wir sind berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.
Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Registrierungs- und Anmeldefunktionen sowie der Nutzung der Nutzerkontos, speichern wird die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die IP-Adressen werden spätestens nach 7 Tagen anonymisiert oder gelöscht.
Google ReCaptcha
Wir binden die Funktion zur Erkennung von Bots, z.B. bei Eingaben in Onlineformularen ("ReCaptcha") des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out:
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Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Newsletter
Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.
Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns.
Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert.
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Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird.
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Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.
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Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
Der Vorstand samt Ausschuss
Die Vereinsführung und Ansprechpartner der Paddlern sind hier aufgeführt.
1. Vorsitzender | Michael Hölldobler E-Mail schreiben |
1. Vorsitzender der Ulmer Paddler ist Michael Hölldobler. Er vertritt den Verein nach außen. Bei Fragen zum Verein allgemein sprecht ihn einfach im Club-Haus an. |
2. Vorsitzender | Harald Schmid E-Mail schreiben |
2. Vorsitzender der Ulmer Paddler ist Harald Schmid. Er vertritt den Verein ebenfalls nach außen. |
Kassier/Finanzen | Nina Reich E-Mail schreiben |
Wenn's um die Finanzen des Vereins geht, ist Nina Reich zuständig. |
Leiter Kanuschule | Andreas Große-Berkenbusch E-Mail schreiben |
Rund um die von uns angebotene Kanu-Schulungen ist Andreas (Andi) Große-Berkenbusch der Ansprechpartner und Garant für die hohe Qualität unserer Schulungen und Kurse. Auch die Abrechnung der Übungsleiter-Aufwandsentschädigungen fällt in sein Ressort. |
Wanderwart | Klaus Weigl E-Mail schreiben |
Für unser Fahrtenprogramm ist Klaus Weigl verantwortlich. Solltet ihr Ausfahrten jedweder Art anbieten, dann meldet es den Wanderwart. |
Sportwart | Reimar Staufenberg E-Mail schreiben |
Für die wettkampfsportlichen Belange des Vereins ist Reimar Stauffenberg zuständig. |
Jugendwart | Katharina (Kathi) Braun E-Mail schreiben |
Katharina (Kathi) Braun vertritt die Jugend nach außen und innen im Verein. |
Bootshauswart | N.N. | Für alle Belange rund um unser Vereinsheim suchen wir dringend einen Verantwortlichen. siehe Stellenbeschreibung Du suchst einen Bootsplatz, siehe: Bootsplatzvergabe |
Bootswart | Markus Bosler E-Mail schreiben |
Wenn Boote geliehen werden wollen, ist Markus Bosler der richtige Ansprechpartner. Er verwaltet auch die vereinseigenen Boote.. |
Pressewart | Julia Hentschel E-Mail schreiben |
Der Pressereferent liefert Berichte, Meldungen über den Verein nach außen. |
Fuhrparkdisponent | Tobias (Tobi) Knöpfle E-Mail schreiben |
Tobias Knöpfle ist der Ansprechpartner wenn es um das Ausleihen der Hänger und Fragen und um Conficars gibt. |
1.Beisitzer | Carolin Lanzinger E-Mail schreiben |
Carolin Lanzinger ist die 1. Beisitzerin und Redakteurin des Jahresprogramms. |
2.Beisitzer | Jörg Seidel-Pflanz E-Mail schreiben |
Jörg Seidel-Pflanz ist der 2. Beisitzer und steht mit seiner langjährigen Vereins-Erfahrung dem Ausschuss zur Seite. |
Gewässer- u. Umweltreferent | Jürgen Scharfenberg E-Mail schreiben |
Wenn es um Gewässersperrungen, Wehr- und Staustufenumbauten und sonstigen Fragen rund ums Gewässer geht, ist der Gewässer- u. Umweltreferent der Ansprechpartner. |
Baureferent | N.N. | Für alle Fragen um den Um- und Ausbau unseres Vereinsheims ist der Baureferent zuständig. |
Schriftführer | N.N. | |
Jugendsprecherin | Anica Schacher E-Mail schreiben |
Anica Schacher ist die Sprecherin der Jugend und Vertritt die Jugend gegenüber dem Verein. |
Redakteurin | Carolin Lanzinger E-Mail schreiben |
Carolin Lanzinger ist für das Jahresprogramm verantwortlich. Berichte und Infos fürs Heft bitte an Sie richten. |
Büro | Lore Ruhland E-Mail schreiben |
Als Protokollführerin kümmert sich Lore Ruhland um die Protokolle. Im Büro ist Sie die Ansprechpartnerin für die Verwaltung der Mitgliedsdaten und Vergabe von Bootsplätzen. |
Die Trainer findet ihr auf der Trainerseite
Fotogallery der Ulmer Paddler
Zu den Bilder
Die Login-Daten werde nur angemeldeten Benutzern angezeigt!
Impressum
Unsere Anschrift:
Ulmer Paddler e.V.
Bootshausstr. 5
89231 Neu-Ulm
Eingetragen:
Registergericht: Amtsgericht Ulm
Registernummer: VR 139
Steuer-Nr. 151 /111/ 40194
Mitglied im:
WLSB Nr. 01-142
DKV Nr. 01-134
KV-BW Nr. 823
DLRG Ortsgruppe Ulm
Einzelvertretungsberechtigte Vorstände:
1.Vorsitzender Michael Hölldobler
2.Vorsitzender Harald Schmid
Inhaltlich Verantwortlicher für die Homepage ulmer-paddler.de, ulmerpaddler.de
Michael Hölldobler
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Copyright © 2002 -
Verein Ulmer Paddler e.V.
Infos für Neumitglieder mit Paddelerfahrung
Du kannst bereits paddeln, hast in einem anderen Verein schon gepaddelt oder anderweitige Erfahrungen und möchtest bei uns mitpaddeln.
Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! deine Vorerfahrungen, was du alles gepaddelt hast, welche Kanus du genutzt hast etc. damit wir uns ein Bild machen können.
Wir antworten dann mit einer Empfehlung, wie Du bei uns einsteigen kannst, denn es gibt verschiedenste Trainingstermine/Woche mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Du kannst dann Reinschnuppern, bevor Du Mitglied wirst.
Die ersten zwei Schnuppertermine an Übungsabenden sind kostenfrei. Für Materialnutzung (Kanu, Paddel, Weste, Spritzdecke + Helm) zahlst du 5,00 €/Termin direkt an den Trainer. Wenn Du Mitglied bist, ist die Teilnahme und Material im Mitgleidsbeitarg enthalten!
Möchtest Du nicht Mitglied werden, da Du nur kurze Zeit in der Region bist, zahlst du ab dem dritten Termin 5,00 €/Trainingstermin (zzgl. 5 € für optionale Materialnutzung). Neben der Trainingsbetreuung ist natürlich die Nutzung des Bootshaus mit Umkleiden + Duschen inklusive.
Kanu-Reservierung
Aktuelle Reservierungen und Verfügbarkeit findet ihr unterhalb des Eingabeforulars
Mietgebühren für Privatnutzung (+Ausfahrten)
Es werden immer ganze Tage abgerechnet
- Nutzung an Übungsabenden ist kostenfrei
- Kajak 6,00 €
- Kanadier: 12,00 €
- Ab dem 2. Boot verdoppelt sich die Gebühr
Wildwasserkajaks für Erwachsene:
- Dagger GTS - für unsere Jugendlichen (35-65 kg)
- Wavesport Diesel 60 - für leichte Paddler (kleine Frauen und Jugendliche) (30-59 kg)
- Dagger GT - für leichte Paddler (40-80 kg)
- Wavesport Diesel 65 - für leichte und mittelschwere Paddler (45-91 kg)
- Eskimo Kendo - für leichte und mittelschwere Paddler (45-80 kg)
- Prijon Soca - für leichte und mittelschwere Paddler (40-80 kg)
- Necky Jive 8.10 - für mittelschwere Paddler (65-90 kg)
- Dagger GTX - mit ein wenig Spielpotential, für schwere Paddler (65-105 kg)
- Wavesport Diesel 75 - für schwerer Paddler (65-110 kg)
- Wavesport Ethos 10 - für große Paddler (68-118 kg)
- Eskimo Topo Duo - für den Wildwasserspaß zu Zweit
Tourenkajaks und Langboote:
- Prijon Catalina
- Prijon Marlin
- Prijon Seayak
- Prilite T400
- Lettman Traveller Kajakzweier
- Tahe Marine Reval K2 (6,10 m) Kajakzweier mit Steuer
Kanadier:
- 2 * Mad River Explorer16 - 4 Sitzer / 2 Sitzer (Royalex)
- OldTown - 3 Sitzer
- Pyranha - 3 Sitzer
- Schlauchkanadier (es empfiehlt sich vorab diese auf Dichtigkeit zu prüfen)
Haftung bei Schäden und Verlust
Alle vom Ausleiher am Kanu verursachten Schäden, sind sofort nach Rückgabe den Bootswart zu melden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sämtliche Kosten der Reparatur trägt der Ausleiher (Privatnutzung). Bei Verlust wird der Zeitwert berechnet. Davon ausgenommen sind natürlich die Reparaturen an Verschleißteilen.
Bezahlung
Die Benutzungsgebühr wird jährlich entsprechend der Ausleihordnung für Vereinsmaterial abgebucht.
- alle Boote sollten über die Homepage reserviert werden (Eingabe-Formular)
- kurfristige Ausleihen können am schwarzen Brett eingetragen werden (vor der Nutzung !)
- bei kurzfristigen Ausleihen bitte vorher kurz nachschauen ob das Boot reserviert ist (Kalender - Homepage), sonst ärgert sich jemand, das hilft auch bei Reservierungen
- bei Reservierungen oder Ausleihen bitte wenn möglich immer die UP Nummer mit angeben
- Boote sind nur im wöchentlichen Training kostenfrei, und Kinderboote zusätzlich aus ausgeschriebenen Ausfahrten: Alles andere kostet
- abgebucht wird immer am Endedes Jahres bzw. Anfang des darauffolgenden Jahres
Kanu-Reservierung Formular
Kanu Reservierungs-Kalender zum Vergleich
Satzung
1. SATZUNG
§ 1 Name des Vereins
- Der Verein führt den Namen ULMER PADDLER e.V. (UP) und hat seinen Sitz in Ulm.
- Er ist gegründet am 26.05.1925 und am 30.05.1950 unter der Nr. 139 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen.
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er fördert die körperliche und seelische Gesundheit seiner Mitglieder, vor allem der Jugend, durch Pflege von Wassersport und Leibesübungen, insbesondere des Kanusports. - Sämtliche Einnahmen des Vereins sind zur Erfüllung dieses Zweckes zu verwenden. Ansammlung von Vermögen zu anderen Zwecken ist untersagt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen, religiösen oder politischen Ziele.
Berufssportliche Bestrebungen sind mit den Grundsätzen des Vereins unvereinbar. - Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Ulm, die es mit Zustimmung des Finanzamtes unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Verbandsmitgliedschaft
- Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. und seiner Verbände, er schließt sich den Satzungsbestimmungen und Ordnungen dieser Organisation an.
- Er kann sich auch noch anderen sportlichen und kulturellen Verbänden anschließen.
§ 5 Mitgliedschaft
- Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern (mindestens 18 Jahre alt) und außerordentlichen Mitgliedern (unter 18 Jahre alt).
- Juristische Personen (Vereine, Gesellschaften, Firmen) können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
- Die Aufnahme erfolgt auf Antrag, worüber der Ausschuss entscheidet. Sie kann von der Erfüllung von Auflagen (Gestellung von Bürgen, pol. Führungszeugnis usw.) abhängig gemacht werden. Außerdem ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten, deren Höhe in der Beitragsordnung festgesetzt wird.
- Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen des Vereins und der Fachverbände.
- Ehrenmitglieder werden von der Jahreshauptversammlung ernannt. Sie haben die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
§ 6 Mitgliederrechte, -pflichten, -beiträge
- Alle ordentlichen Mitglieder haben Sitz und Stimme in Vereinsveranstaltungen. Außerdem besitzen sie die Wählbarkeit.
- Fördernde Mitglieder haben ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Förderungsbeitrags 1 Stimme.
- Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung zu befolgen und den Verein zu unterstützen und zu fördern. Außerdem ist die Bootshausordnung einzuhalten.
- Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben den in der Beitragsordnung festgesetzten Beitrag zu zahlen. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben die in der Beitragsordnung festgesetzten Arbeitsstunden zu leisten.
Die Beitragsordnung wird in der Hauptversammlung durch Mehrheitsbeschluss festgesetzt. Der Beitrag für fördernde Mitglieder ist auf mindestens 100,00€ jährlich festgesetzt.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrages, der Aufnahmegebühr und sonstiger Umlagen werden durch die Hauptversammlung festgesetzt. Alles Weitere regelt die Beitragsordnung. In besonderen Fällen kann der Ausschuss auf schriftlichen Antrag Mitglieder von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ganz oder teilweise befreien.
- Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu Beginn des Jahres zu entrichten.
Bei Beiträgen, die nicht bis zum 31. März bezahlt sind, kann eine Mahngebühr erhoben werden. Ihre Höhe wird vom Vorstand festgesetzt.
§ 8 Austritt - Ausschluss
- Die Mitgliedschaft erlischt
- durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung bis spätestens 30. November auf Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann. Die Austrittserklärung von Jugendlichen und Kindern ist von den Erziehungsberechtigten abzugeben.
- durch Tod
- durch Ausschluss.
- Der Ausschluss kann nur durch den Ausschuss beschlossen werden, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen für eine Zeit von mindestens 3 Monaten im Rückstand ist, bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzungen oder die Satzungen des Württembergischen Landessportverbandes oder eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört, wenn sich das Vereinsmitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins oder der Fachverbände, denen der Verein angeschlossen ist, durch Äußerungen oder Handlungen herabsetzt.
Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Ihm ist die Gelegenheit zur Rechtfertigung innerhalb einer angemessenen Frist (höchstens 3 Wochen) zu geben. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Mitgliederversammlung innerhalb 2 Wochen zulässig, wenn der Betroffene von seinem Recht zur Rechtfertigung gegenüber dem Ausschuss Gebrauch gemacht hat.
Mit der Einleitung des Ausschlussverfahrens ruhen alle Rechte und Tätigkeiten des Mitgliedes innerhalb des Vereins und der ihm übergeordneten Verbände; Mitgliederausweis, Bootshausschlüssel und evtl. Vereinseigentum sind sofort an den Verein herauszugeben.
Im Übrigen gilt, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, die Rechtsordnung des Deutschen Kanuverbandes.
Für Jugendliche und Kinder gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.
§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind
a) Die Versammlungen nach § 13, 14, 15
b) Der Vorstand
c) Der Ausschuss
d) Der Schlichtungsausschuss
§ 10 Ordnungsmaßnahmen
Der Vorstand kann Ordnungsstrafen, zeitweiliges Verbot des Betretens der Vereinsanlagen u.ä. gegen jeden Vereinsangehörigen verhängen, der sich gegen die Ordnung, das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins vergeht.
Gegen den Strafbeschluss des Vorstandes ist ein Rechtsmittel beim Ausschuss gegeben.VEREINSLEITUNG
§ 11 Vorstand
An der Spitze des Vereins steht der 1. Vorstand (Vorsitzende) und der 2. Vorstand als dessen Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je einzeln im Sinne des §26 BGB.
Sie werden in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Jeweils nach Ablauf von zwei Jahren sind sie durch einfache Stimmenmehrheit in der Jahreshauptversammlung in ihren Ämtern zu bestätigen.
§12 Ausschuss
- Dem Vorstand sind weitere ordentliche Mitglieder beizuordnen:
Kassierer
Schriftführer
Wanderwart
Bootshauswart
Leiter der Kanuschule
Sportwart
Umwelt- und Gewässerreferent
Jugendwart
Pressereferent
Fahrzeugdisponent
Bootswart
sowie 2 - 3 Beisitzer
Fachgebiete können zusammengelegt, unbesetzt gelassen oder durch zusätzliche ergänzt werden. - Diese werden in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Sämtliche Wahlen sind geheim, oder nach einstimmigem Einverständnis der Versammlung auch mit Handzeichen durchzuführen. Die Wahl mehrerer Ausschussmitglieder in einem Wahlgang ist möglich. Abwesende Mitglieder können bei vorheriger Bereiterklärung gewählt werden. - 1. und 2. Vorstand, die Fachwarte und die Beisitzer bilden den Ausschuss und leiten im Innenverhältnis sämtliche Geschäfte des Vereins. Sie fassen Beschlüsse und treffen Anordnungen, an die sich alle Mitglieder zu halten haben.
Sie sind verpflichtet, für die Einhaltung der Satzung und Anordnungen zu sorgen und Störungen des Vereinsfriedens entgegenzuwirken. Weiterhin hat der Ausschuss die Benützung der Vereinsanlagen in einer Bootshausordnung festzulegen.
Der Ausschuss ist mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussfähig und wird durch den Vorstand, wenn dies geboten erscheint, einberufen.
Beschlussfähig ist der Ausschuss, wenn mehr als die Hälfte der Ausschuss-Mitglieder anwesend sind. - Die außerordentlichen Mitglieder werden im Ausschuss vom Jugendwart vertreten. Sie sind berechtigt, der Jahreshauptversammlung einen Jugendwart vorzuschlagen.
- Der Schlichtungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, von denen eines dem Vorstand angehört und die übrigen kein Amt bekleiden. Diese Mitglieder werden bei der Jahreshauptversammlung gewählt und werden bei Ehrenverfahren, Ausschlussverfahren und Vereinsstreitigkeiten einberufen.
VERSAMMLUNGEN, BESCHLÜSSE
§ 13 Jahreshauptversammlung
- Die Jahreshauptversammlung wird alljährlich im ersten Quartal durch den Vorstand einberufen.
Die Einberufung erfolgt schriftlich durch Veröffentlichung in den Vereinsmitteilungen 14 Tage vorher und muss die Tagesordnung enthalten.
Anträge müssen 1 Woche vorher schriftlich an den Ausschuss gelangen. - Zur Zuständigkeit der Jahreshauptversammlung gehören:
- Berichte des Vorstands, des Kassiers, der Kassenprüfer und der Fachwarte
- Entlastung des Vorstandes und Ausschusses
- Wahl bzw. Bestätigung des Vorstands, der Kassenprüfer und des Ausschusses
- Satzungsänderungen
- Festsetzung der Beitragsordnung und
- Beschlüsse über Vereinsauflösung.
§ 14 Außerordentliche Hauptversammlung
Eine außerordentliche Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, wenn dies geboten erscheint, oder von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird. Im Übrigen gilt §13.
§ 15 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Die Einhaltung einer Bekanntmachungsfrist ist dabei nicht erforderlich.
§ 16 Stimmrecht
- Bei jeder Versammlung hat jedes ordentliche und fördernde Mitglied 1 Stimme.
Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. - Bei jeder Abstimmung oder Wahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 17 Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins
- Zum Beschluss über eine Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Wird eine Satzungsbestimmung geändert, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.
- Die Auflösung des Vereins kann durch Dreiviertelstimmenmehrheit einer Hauptversammlung beschlossen werden.
Voraussetzung ist die Anwesenheit von 50 % der stimmberechtigten Mitglieder. Erscheinen die Mitglieder nicht in der erforderlichen Zahl, so kann unter der Voraussetzung, dass bei der Einberufung der ersten Versammlung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist, frühestens nach einem Monat eine weitere Hauptversammlung einberufen werden, die, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, mit Dreiviertelstimmenmehrheit die Auflösung des Vereins beschließen kann. - Für den Fall der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen ist mit Zustimmung des Finanzamtes auf die örtliche Gemeindeverwaltung oder einen anderen gemeinnützigen Verein zu übertragen, mit der Bestimmung, das Vermögen im Sinne des §2 der Satzung zu verwenden.
§ 18 Protokoll
Über sämtliche Versammlungen und Beschlüsse hat der Schriftführer Protokoll zu führen, welches von ihm und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.
§ 19 Haftung
Für Verbindlichkeiten haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen. Für solche Verbindlichkeiten, die ohne Beschluss oder ohne Genehmigung durch den Ausschuss von einem Mitglied verursacht wurden, haftet dieses Mitglied dem Verein gegenüber.
Die Vereinsmitglieder sind gegen Sportunfälle beim WLSB versichert.
Dagegen ist jegliche Haftung des Vereins für Schäden irgendwelcher Art gegenüber seinen Mitgliedern ausgeschlossen.VEREINSABZEICHEN
§ 20 Wimpel
Der Wimpel des Vereins ULMER PADDLER ist schwarz - weiß (die Ulmer Farben) und trägt zwei senkrechte, verschieden starke rote Balken.
In dem linken oberen Feld (schwarz) enthält der Wimpel die Buchstaben UP.
§ 21 Sportkleidung
Bei Wettkämpfen soll eine einheitliche Sportkleidung mit dem Aufdruck ULMER PADDLER getragen werden.
Vorstehende Satzung wurde am 13. März 2008 durch die Jahreshauptversammlung beschlossen.
2. JUGENDSATZUNG
§ 22 Satzung der Jugendabteilung
§ 22.1 Definition
Die Jugendabteilung ist Bestandteil des Vereins Ulmer Paddler e.V.. Die Jugendabteilung verfolgt keine wirtschaftlichen, religiösen oder politischen Ziele.
§ 22.2 Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Jugendabteilung sind alle Mitglieder des Vereins Ulmer Paddler e.V. unter 21 Jahren.
§ 22.3 Organe der Jugendabteilung
Die Organe der Jugendabteilung sind:
a) Jugendversammlung
b) Jugendvertretung
§ 22.3.1 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Jugendwart einberufen, sie wählt die Jugendvertretung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung ab 12 Jahren. Über die Jugendversammlung ist Protokoll zu führen.
§ 22.3.2 Jugendvertretung
Die Jugendvertretung besteht aus dem Jugendwart und dem Jugendsprecher. Sie werden von der Jugendversammlung gewählt und amtieren jeweils zwei Jahre. Sollte die Jugend-versammlung keinen Jugendwart wählen, kann die Haupt-versammlung einen Jugendwart wählen.
Der Jugendwart muss volljährig sein, muss aber nicht Mitglied der Jugendabteilung sein. Der Jugendwart ist stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss.
Der Jugendsprecher muss Mitglied der Jugendabteilung sein.
§ 22.3.2.1 Aufgaben der Jugendvertretung
Die Jugendvertretung vertritt die Jugend innerhalb des Vereins und im Außenverhältnis sie unterstützt und berät die Jugend in ihren Aktivitäten.
§ 22.4 Kasse
Die Jugendvertretung erhält ein Budget mit dem sie in Eigenverantwortung die Aktivitäten der Jugendabteilung unterstützt. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Jugendvertretung hat sich gegenüber dem Ausschuss dafür zu rechtfertigen.
§ 22.5 Änderung der Satzung und Auflösung der Jugendabteilung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Jugendversammlung sowie der Bestätigung durch die Hauptversammlung.
Die Auflösung der Jugendabteilung bedarf einer ¾ Mehrheit der Jugendversammlung sowie der Bestätigung durch die Hauptversammlung. In diesem Fall geht die Kasse der Jugendabteilung an den Verein Ulmer Paddler e.V.. Sollte die Jugendabteilung keine Mitglieder mehr haben, kann sie durch die Hauptversammlung aufgelöst werden.
Vorstehende Satzung wurde durch die Jugendversammlung, am 11. März 2008 beschlossen und durch die Jahreshauptversammlung am 13. März 2008 bestätigt.
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Vereinsgeschichte Ulmer Paddler
Unbenanntes Dokument
Alles begann am 26. Mai 1925. 18 Mitglieder trafen sich zur Gründungsversammlung. August Hirsch, Kaufmann in Ulm, wurde zum ersten Vorsitzenden der "Ulmer Paddler" gewählt, sein Stellvertreter wurde Hermann Kröner, Studienassessor in Ulm.
23 Mitglieder zählte der Verein im ersten Jahr. Der Jahresbeitrag betrug damals 6,- RM. Am 11. Januar 1930 wurde die zweite Vereinssatzung beschlossen. Otto Betz als erster Vorsitzender und H. Brachert als zweiter Vorsitzender leiteten in der Folgezeit das Vereinsgeschehen. Der Jahresbeitrag wurde erhöht und betrug nun 24,- RM, unterstützende, auswärtige jugendliche Mitglieder zahlten 12,- RM. Der Verein zählte bereits 40 Mitglieder. Das erste Bootshaus entstand 1926 am Neu-Ulmer Ufer auf den Schopperplätzen gegenüber der Stadtmauer (heute steht dort das Edwin-Scharff-Haus). Die Größe betrug ganze 4x2 Meter, sanitäre Einrichtungen waren nicht vorhanden. Die anschließend gebaute Kongelstube (Aufenthaltsraum) war nicht größer, 1932 / 34 wurde bereits ein neues, wesentlich größeres Bootshaus errichtet. Bis zum Umzug im Jahr 1974 diente es als Domizil.
In den Kriegsjahren sind leider viele Unterlagen über die Vereinsgeschichte verloren gegangen.
Als am 15. Dezember 1946 von der Militärregierung gestattet wurde, sich im Rahmen der von ihr festgelegten Richtlinien für die Aufgaben des Sports und der Jugenderziehung zu betätigen, war Georg Schmid der Mann der Stunde. Er war erster Vorsitzender bis 1958. Ihm folgten:
1. Vorsitzende | Wechsel ist immer im März zur Jahreshauptversammlung |
Michael Hölldobler | seit 2008 |
Walter Röderer | 1994 - 2008 |
Siegfried Mahler | 1991 - 1994 |
Walter Männer | / - 1991 |
Siegfried Mahler | 1983 - 1989 - / |
Erich Ockerländer | 1981 - 1983 |
Siegfried Mahler | 1978 - 1981 |
Walter Männer | 1962 - 1978 |
Karl Veile | 1960 - 1962 |
Walter Männer | 1958 - 1960 |
Georg Schmid | 1946 - 1958 |
Laut unserer Satzung sind auch die 2. Vorsitzenden einzeln vertretungsberechtigt und dürfen daher nicht unerwähnt sein
2. Vorsitzende | |
Harald Schmid | seit 2009 |
Susanne Knapp | 1998 |
Hans Windisch | 1999 - 2009 |
Michael Wendl | 1995 - 1997 |
Helmut Röder | 1994 - 1995 |
Walter Röderer | 1993 - 1994 |
Helmut Röder | 1992 - 1993 |
In der Nachkriegszeit zählten die Ulmer Paddler zu den erfolgreichsten Sportvereinen in Ulm. Im Kanuslalom sowie in der Wildwasser-Abfahrt wurden zahlreiche nationale und internationale Erfolge erzielt.
2013 | Kerstin Rühmke | Weltmeisterin im Quadrathlon Sprint |
2010 | Janis Walser-Cofalka | Weltmeister Junioren Snowkayak |
1999 | Wilfried Denninger | Deutscher Meister Masters K1 Slalom |
1998 | Wilfried Denninger | Deutscher Meister Masters K1 Slalom |
1985 | Wilfried Denninger | Deutscher Meister Masters K1 Slalom |
1981 | Wilfried Denninger | Deutscher Meister Masters K1 Slalom |
1980 | Wilfried Denninger | Deutscher Meister Masters K1 Slalom |
1979 | Wilfried Denninger | Deutscher Meister Masters K1 Slalom |
1978 | Michael Strobel | Deutscher Meister Masters K1 WW-Abfahrt |
1977 | Bernd Kast | Mannschafts-Vizeweltmeister K1 WW-Abfahrt |
1975 | Bernd Kast | Mannschafts-Vizeweltmeister K1 WW-Abfahrt |
1974 | Bernd Kast | Europa-Cup-Sieger K1 WW-Abfahrt |
1973 | Bernd Kast | Mannschafts-Weltmeister K1 WW-Abfahrt |
1973 | Bernd Kast | Vize-Weltmeister K1 WW-Abfahrt |
1972 | Manfred Vogt | Vorfahrer der Kanuslalom-Olympiade am Augsburger Eiskanal |
1971 | Bernd Kast | Deutscher Meister K1 Slalom |
1971 | Bernd Kast | Weltmeister K1 WW-Abfahrt |
1971 | Bernd Kast | Mannschafts-Weltmeister K1 WW-Abfahrt |
1971 | Wilfried Denninger, Ernst Fuhrmann, Manfred Vogt |
Süddeutscher Meister Mannschaft K1 Slalom |
1970 | Bernd Kast | Deutscher Meister Mannschaft K1 WW-Abfahrt |
1970 | Bernd Kast | Deutscher Meister K1 WW-Abfahrt |
1969 | Bernd Kast | Deutscher Meister K1 WW-Abfahrt |
1969 | Bernd Kast | Mannschafts-Weltmeister K1 WW-Abfahrt |
1968 | Bernd Kast | Deutscher Meister K1 WW-Abfahrt |
1968 | Wilfried Denninger, Bernd Kast, Manfred Vogt |
Deutscher Meister Mannschaft K1 Slalom |
1968 | Wilfried Denninger, Bernd Kast, Manfred Vogt |
DeutscherMeister Mannschaft K1 WW-Abfahrt |
1968 | Wilfried Denninger, Ernst Fuhrmann, Manfred Vogt |
Süddeutscher Meister Mannschaft K1 WW-Abfahrt |
1967 | Bernd Kast | Deutscher Meister K1 WW-Abfahrt |
1967 | Bernd Kast | Mannschafts-Vizeweltmeister K1 WW-Abfahrt |
1966 | Bernd Kast | Deutscher Jugendmeister K1 WW-Abfahrt |
1965 | Manfred Vogt | Mannschafts-Weltmeister K1 Slalom |
1963 | Manfred Vogt | Mannschafts-Weltmeister K1 WW-Abfahrt |
1963 | Michael Strobel | Deutscher Meister K1 WW-Abfahrt |
1959 | Manfred Vogt | Deutscher Meister F1 Slalom |
1957 | Manfred Vogt | Weltmeister F1 Slalom |
1957 | Manfred Vogt | Gesamtdeutscher Meister F1 Slalom |
1956 | Manfred Vogt | Deutscher Meister F1 Slalom |
1955 | Manfred Vogt | Mannschafts-Weltmeister F1 Slalom |
1955 | Manfred Vogt | Deutscher Meister F1 Slalom |
1954 | Albert Krais, Fritz Vogelmann, Manfred Vogt |
Deutscher Meister Mannschaft F1 Slalom |
1954 | Manfred Vogt | Deutscher Meister F1 Slalom |
1953 | Albert Krais | Deutscher Meister F1 Slalom |
1951 | Albert Krais | Mannschafts-Vizeweltmeister F1 Slalom |
Am 26. Oktober 1971 wurde der Spatenstich für das neue Bootshaus durchgeführt. 10.000 Arbeitsstunden wurden gemeinschaftlich gearbeitet - unter der Leitung von Planer, Architekt und Bauleiter Helmut Röder. Am 12. Oktober 1974 war es geschafft - der große Tag der Einweihung war gekommen. Dieses neue Clubhaus ist bis heute das Zentrum aller sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen.
Es wurden für die Verdienste um den Verein folgende Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernahnt
2016 | Richard Wagner | Ehrenmitglied |
1975 | Helmut Röder | Ehrenmitglied |
Sigfried Mahler | Ehrenvorstizender | |
1993 | Walter Männer | Ehrenvorstizender |
Damit der Verein auch Funktionieren kann benöitgt es viele Mitstreiter im Verein. Hier die Liste des Aussschusses
Ausschuss-Mitglieder | Die JHV ist immer im 1. Quartal. Deshalb die Übeswchneidung der Jahreszahl |
|
1.Beisitzer | Carolin Lanzinger Ulrike Schlumberger Siegfried Mahler Wilhelm Martus Siegfried Mahler Walter Männer Thomas Wölfling K. Maunz |
seit 2017 2011 - 2017 2008 - 2010 2006 - 2007 1996 - 2005 1994 - 1996 1989 - 1993 1986 |
2.Beisitzer | Jörg Seidel-Pflanz - nicht besetzt - Richard Wagner Ulrike Schlumberger Wilhelm Martus Wilfried Denninger Siegfried Mahler Norbert Gaus Thomas Wölfling Edgar Knoll |
seit 2017 2009 2008 - 2017 2003 - 2008 1999 - 2003 1996 - 1997 1995 1993 1992 1991 |
3. Beisitzer | - nicht besetzt - Jürgen Dummler Bernd Kast |
seit 1994 1993 1991 |
Baureferent | - nicht besetzt - Walter Röderer |
seit 2013 2009 - 2012 |
Bootshauswart | - nicht besetzt - Jürgen Scharfenberg Joachim Eberle - nicht besetzt - Alfons Jäger Stefan Dartsch Jörg Seidel Klaus Weigl Gustav Belser |
seit 2016 2014 - 2016 2010 - 2014 2009 - 2009 2007 2003 - 2010 2001 - 2002 1995 - 2000 1995 |
2. Bootshauswart | Alfons Jäger Jörg Seidel Gustav Belser Klaus Weigl |
2005 2000 1996 1995 |
Bootswart | Markus Bosler Andreas Große-Berkebusch Tobias Knöpfle Daniel Albrecht Alfons Jäger Jürgen Scharfenberg Klaus Weigl Gustav Belser Albert Pflüger A. Bundschu |
seit 2019 2017 - 2018 2013 - 2016 2011 - 2012 2005 - 2009 2001 - 2004 1996 - 2000 1994 - 1995 1991 - / 1986 - / |
2. Bootswart | Jörg Seidel Gustav Belser Klaus Weigl |
1999 - 2000 1996 1994 - 1995 |
Fuhrpark-Disponent | Tobias Knöpfle - nicht besetzt - Hermann Putz Jörg Seidel |
seit 2018 2010 - 2018 2007 - 2010 2003 - 2007 |
Gewässer- u. Umweltreferent | Jürgen Scharfenberg - nicht besetzt- Ernst Furhmann Jürgen Scharfenberg |
seit 2019 2014 - 2019 2008 - 2014 2007 |
Jugendwart /-in |
Katharina Braun Tobias Knöpfle Karlheiz (Charlie) Sieber Stefan Dartsch Hannes-Martin Hefler Daniel Foschum Nicolai Purcz Stefanie Belser Ralf Rotzek Oliver Müller-Molenar |
seit 2019 2016 - 2018 2009 - 2015 2005 - 2008 2004 - 2006 2003 1999 - 2001 1998 1996 1994 - 1995 |
Jugend-, u. Sportwart (Amt wurde getrennt) |
Oliver Müller-Molenar Hans Windisch J. Frei |
1992 - 1994 / - 1991 1986 - / |
Jugendreferent (Amt gibt es nicht mehr) |
Daniel Foschum Lukas Weber Stefan Dartsch Hannes-Martin Hefler Frank Sälzle |
2011 - 2013 2009 - 2011 2007 - 2009 2004 - 2006 1996 - 1997 |
Jugendobmann (Amt gibt es nicht mehr) |
Ralf Rotzek | 1996 - 1997 |
Jugendsprecher | Anica Schacher Sarah Schneider Janis Cofalca - nicht besetzt - Florian Ettemeyer Lukas Weber |
seit 2017 2015 - 2016 2011 - 2013 2009 2008 2007 - 2008 |
Gymnastik u. Frauensportreferentin (Amt gibt es nicht mehr) |
Silke Schieber | 1997 |
Kassier/Finanzen | Nina Reich Martina Enz Lore Ruhland (kom.) Markus Fenkel Noreen Beilstein Peter Hüttner Jochen Schmidt |
seit 2013 2007 - 2013 2005 - 2006 2001 - 2004 1999 - 2000 1992 - 1998 1991 |
Kassier Jugend | - nicht besetzt - Holger Sälzle |
set 2005 2003 - 2005 |
Leiter Kanuschule | Tobias Knöpfle (kom.) Andreas Große-Berkenbusch Jürgen Scharfenberg Michael Hölldobler Wolfgang Lambacher Jörg Seidel-Pflanz Michael Hölldobler Stefan Rau Peter Foschum Richard Wagner |
seit 2020 2018 - 2020 2017 2016 - 2017 2015 - 2015 2008 - 2014 2000 - 2007 1999 1994 - 1998 1991 |
Pressereferentin (Pressewart) |
Julia Hentschel - nicht besetzt - Nina Engels - nicht besetzt - Kerstin Rühmke Herbert Hartmann Michael Löffler |
seit 2016 2013 - 2015 2009 - 2012 2007 - 2008 1999 - 2005 1998 1995 - 1997 |
Presse-Sportwart (Amt gibt es nicht mehr) |
Michael Löffler Mathias Strobel S. Martin |
1994 - 1995 1991 - 1993 1986 - / |
Schriftführer | - nicht besetzt - U. Rapp |
1986 - / |
Segelwart | Amt wurde 1991 abgeschafft | |
Sportwart (Amt wurde getrennt) |
Reimar Stauffenberg Steffan Intemann Jürgen Scharfenberg - nicht besetzt - Wilfried Denninger |
seit 2017 2013 - 2016 2007 - 2012 2005 2002 - 2004 |
Wanderwart | Klaus Weigl Herbert Schwenk Udo Böser Peter Foschum |
seit 2001 1999 - 2000 1993 - 1998 1991 - 1992 |
Wanderwart Wildwasser (Amt gibt es nicht mehr) |
- wurde nicht mehr aufgestellt - Peter Foschum Marc Hallhuber Raimund Stetter-Ale Michael Wendl Peter Foschum Thomas Köllner |
seit 2003 2003 2001 - 2002 1995 - 2000 1994 1993 1991 |
Trainingsreferent (Amt gibt es nicht mehr) |
Florian Foschum Gustav Belser |
2000 - 2005 1999 - 2000 |
Techn. Leiter Freizeitsport (Amt gibt es nicht mehr) |
Michael Wendl | 1991 - 1992 |
Jugendraumwart | - Jugendraum wurde geschlossen - Markus Pfug, Florian Ettemeyer, Antioio Fernandez-Krämer JanSälzle / Hannes Weiss |
2005 - 2008 2003 - 2005 |
Frauenwartin | - nicht besetzt - Hildegard Röder Karin Dummler Hildegard Röder |
seit 1995 1994 1993 / - 1991 |
1. Kassenprüfer | Dr. Martin Lenter Gudrun Lopp Markus Fenkl Wilfried Denninger |
seit 2017 2011 - 2016 2007 - 2010 1993 - 1995 |
2. Kassenprüfer | Dr. Martin Lenter Gudrun Lopp |
2011 - 2017 2007 - 2011 |
Schlichtungsausschuss | Michael Hölldobler Walter Röderer Thomas Wölfling |
seit 2008 / - 2008 1991 - 2005 |
Schlichtungsausschuss (Beisitzer) | Sandra Zimmermann Hans Windisch Manfred Vogt |
seit 2008 1997 1991 - 2006 |
Schlichtungsausschuss (Beisitzer) | Thomas Wölfling Axel Sebald Wilfried Denninger |
seit 2005 1996 - 2003 1994 - 2001 |
Redakteur/in | Carolin Lanzinger Maria Bauer-Fenkel Ulrike Schlumberger Herbert Schwenk Wilhelm Martus |
seit 2017 2006 2003 - 2016 2003 1995 - 2000 |
Geschäftstelle | Lore Ruhland | seit 1994 |
Verbandstätigkeit im Kanuverband Baden-Württemberg
Ausbilder | Jos Becher | seit 2015 |
Ausbilder | Rüdiger Meis | seit 2013 |
Ausbildungsreferent | Jürgen Scharfenberg | 2013 - 2015 |
Ausbilder | Tarjei Jörgensen | seit 2015 |
Beauftragter Gesundheit | Thomas Schädler | seit 2010 |
Sportwart Kanu-Slalom, Freestyle und Wildwasser | Jürgen Scharfenberg | 1998 - 2012 |
Sportwart Kanu-Slalom und Wildwasser | Siegfried Mahler | 1960 -1966 |
Versicherungen
Wir sind Mitglied in unseren Dachverbänden Kanu-Verband Baden-Württemberg e.V. und Deutscher Kanuverband e.V.
Ebenfalls im Württembergischen Landessportbund e.V.
Über die WLSB-Versicherung sind wir bei unseren Vereinsaktivitäten über die ARAG versichert. Info-Link zur Sportversicherung
Diese Versicherung beinhaltet:
- Rechstschutz
- Unfallversicherung
Bei D.Kuhlmann & Sohn haben wir eine Zusatzversicherung speziell für Paddler. Diese wurde mit dem DKV ausgehandelt Info-Link zur DKV-Gruppenunfallversicherungen
- Unfallversicherung mit besseren Leistungen.
Auch haben wir eine KFZ-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Diese Versicherung beinhaltet:
- Zusatzleistungen
- KFZ-Rechstschutz
Diese wird ebenfalls über den WLSB durch die ARAG angeboten Info-Link zur KFZ-Zusatzversicherung
Formulare Schadensmeldung
ARAG
D.Kuhlmann & Sohn
Wegbeschreibung zum Verein
Auf der Straße zu den Ulmer Paddlern (Bootshausstr. 5, 89231 Neu-Ulm)
Karte auf Google Maps zu unserem Bootshaus in Neu-Ulm.
Anfahrt zum Bootshaus Ulmer Paddler e.V. auf einer größeren Karte anzeigen
Im Folgenden kleine Anfahrtsbeschreibungen.
Es wird keine Garantie auf Verständlichkeit übernommen ;-)) .
Aus Richtung Stuttgart bzw. München (A8 / E52):
Die Autobahnausfahrt Ulm-West abfahren auf die B10 Richtung Ulm/Neu-Ulm.
Auf dem zweispurigen Zubringer bleiben (Tunnel mit Bogenprofil, Stadt, Tunnel mit rechteckigem Profil).
Nach dem zweiten Tunnel auf die Spur ganz rechts wechseln. Auf der Adenauerbrücke geht es über die Donau. Nach dem Abfahren von der Brücke links unter dem Zubringer hindurch (Schützenstraße) Richtung Neu-Ulm Stadtmitte fahren.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler erreicht.
Aus Richtung Würzburg /Günzburg (A7):
Die Autobahnabfahrt Nersingen abfahren und rechts auf die B10 Richtung Neu-Ulm abbiegen.
Immer auf dieser Straße bleiben, bis zum Kreisel am Ende von Neu-Ulm. Dort rechts abbiegen Richtung Neu-Ulm.
Vorbei am Donaubad (Thermal-Erlebnisbad) über den Illerkanal (Slalomstrecke) weiterfahren. An der nächsten Kreuzung geradeaus unter der Zubringerbrücke hindurch (Schützenstraße) fahren.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler (links) erreicht.
Aus Richtung Kempten (A7 / E43):
Am Autobahndreieck Hittistetten Richtung Ulm/Neu-Ulm abbiegen.
An der Ausfahrt Neu-Ulm die Schnellstraße (B28) verlassen und links abbiegen Richtung Neu-Ulm. An der nächsten Kreuzung (Stopstraße) rechts abbiegen.
Vorbei am Donaubad (Thermal-Erlebnisbad) über den Illerkanal (Slalomstrecke) weiterfahren. An der nächsten Kreuzung geradeaus unter der Zubringerbrücke hindurch (Schützenstraße) fahren.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler (links) erreicht.
Aus Richtung Ehingen (B311):
Die B311 (Sigmaringen, Ehingen, Erbach) Richtung Ulm fahren.
In Ulm den Wegweisern nach Neu-Ulm rechts abbiegend folgen. Auf Adenauerbrücke über die Donau nach Bayern.
Nach dem Abfahren von der Brücke links unter der Straßenüberführung hindurch Richtung Neu-Ulm Stadtmitte (Schützenstraße) fahren.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler (links) erreicht.
Aus Richtung Biberach (B30):
Die B30 (Biberach-Laupheim-Ulm) Richtung Ulm/Neu-Ulm fahren.
Am Kreuz Neu-Ulm Richtung Ulm/Neu-Ulm rechts abfahren. Auf dieser Spur bleiben (Ausfahrt Neu-Ulm).
An der Ampel am Ende der Abfahrt links abbiegen Richtung Neu-Ulm. An der nächsten Kreuzung (Stopstraße) rechts abbiegen.
Vorbei am Donaubad (Thermal-Erlebnisbad) über den Illerkanal (Slalomstrecke) weiterfahren. An der nächsten Kreuzung geradeaus unter der Zubringerbrücke hindurch (Schützenstraße) fahren.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler (links) erreicht.
Aus Richtung Göppingen (B10):
Auf der B10 (Göppingen-Geislingen-Ulm/Neu-Ulm) die Schwäbische Alb überqueren.
Bei Dornstadt wird die B10 zweispurig (pro Richtung) und man überquert die A8/E52.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler (links) erreicht.
Aus Richtung Tübingen, Reutlingen, Bad Urach (B28):
Auf der B28 (Bad Urach-Ulm/Neu-Ulm) die Schwäbische Alb überqueren.
Ab Blaubeuren durch das Blautal weiterfahren. In Ulm geradeaus weiter, vorbei am Blautal-Center (Einkaufszentrum) bis zum Blaubeurer Ring (Kreisverkehr mit altem Festungsteil in der Mitte).
Hier rechts fahren Richtung Kempten. Eine Spur nach links wechseln und in den Tunnel mit viereckigem Profil fahren. Nach dem Tunnel auf die rechte Spur wechseln. Auf der Adenauerbrücke geht es über die Donau.
Nach dem Abfahren von der Brücke links unter dem Zubringer hindurch (Schützenstraße) Richtung Neu-Ulm Stadtmitte fahren.
->Die erstmögliche Seitenstraße links abbiegen und bis zum T-Stück vorfahren, rechts in die Bootshausstr. einbiegen und nach 100m haben Sie die Ulmer Paddler (links) erreicht.